Sonographie
Die Ultraschalluntersuchung (Sonographie) ist auch in der Augenheilkunde eine wichtige Untersuchungsmethode. Sie ist unkompliziert und in der Regel schmerzfrei und lässt sich zudem rasch durchführen. Die Ultraschalluntersuchung ermöglicht die Darstellung von versteckten Strukturen im Auge bzw. neben oder hinter dem Auge. Die Professoren Dres med. Lüke der Augenarztpraxis Augenheilkunde am Europaplatz in Trittau, Stormarn haben jahrzehntelange Erfahrung mit dieser Untersuchungstechnik.
Welche Einsatzgebiete hat die Ultraschalluntersuchung am Auge?
- wenn Trübungen z.B. der Linse oder des Glaskörpers den Einblick ins Auge behindern.
- Darstellung von Augentumoren, inklusive deren Vermessung und Festlegung des Stadiums
- Differentialdiagnose von Netzhaut-, Aderhaut- und Glaskörperabhebung
- Darstellung von intraokularen Fremdkörpern
- Darstellungen des Sehnervens zur Differentialdiagnose einer Papillenprominenz (z.B. bei Drusenpapillen)
- Darstellung der Lederhaut (Sklera) und möglicherweise Flüssigkeitsgefüllter Räume z.B. bei einer Skleritis posterior
- Darstellung der Augenmuskeln z.B. bei endokrinen Orbitopathien (M. Basedow)
- Darstellung der Tränendrüse
Weitere Fragen zur Sonographie am Auge:
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Wie wird eine Ultraschalluntersuchung des Auges durchgeführt?
Unter Anwendung von Kontaktgel wird der Ultraschallkopf auf die Augenoberfläche (in dem Fall wird das Auges mit Augentropfen betäubt) oder auf das geschlossene Lid aufgesetzt. Der Untersucher verfolgt die Untersuchung auf dem Bildschirm, kann Vermessungen durchführen oder auch die Ansichtsform wechseln. Nach der Untersuchung ist das Sehen durch das Kontaktgel möglicherweise etwas verschwommen.
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Wie verhalte ich mich nach einer Sonographie des Auges?
Durch die Betäubung der Augenoberfläche würden Sie unter Umständen für ca. 30 Minuten nicht spüren, falls Sie sich beim Reiben des Auges selbst verletzen. Daher sollten Sie im Anschluss an die Untersuchung nicht am Auge drücken oder reiben.
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Wird die Sonographie des Auges von meiner Krankenkasse übernommen?
Bei einer medizinischen Indikation übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten dieser Untersuchung. Die privaten Krankenkassen erstatten die Untersuchungskosten ebenfalls.