Diagnostik
Regelmäßige Untersuchungen beim Augenarzt können Augenkrankheiten frühzeitig entdecken, um so eine rechtzeitige Behandlung einzuleiten. Da viele Augenleiden sich schleichend entwickeln, bleiben diese häufig unbemerkt oder werden als typische Alterserscheinung abgetan. In unserer Praxis „Augenheilkunde am Europaplatz“ nutzen wir, das Team der Professoren Dres med. Lüke in Trittau, vielfältige diagnostische Verfahren.
Routineuntersuchung
Eine routinemäßige Augenuntersuchung umfasst neben einem Gespräch über Ihre Beschwerden die Prüfung Ihres Sehvermögens mit einem Sehtest. Nach der Testung der Pupillenreaktion erfolgt die Untersuchung Ihrer Augen von außen durch das Spaltlampenmikroskop und mit Hilfe spezieller Lupen von innen.
Vorsorgen
Die Früherkennungsuntersuchungen dienen dem Schutz Ihrer Sehfähigkeit. Durch eine regelmäßige Vorsorge lassen sich Augenkrankheiten rechtzeitig diagnostizieren, in einigen Fällen noch bevor Sie als Patient selbst Symptome bewusst wahrnehmen. Aber auch eine Reihe von Allgemeinerkrankungen wie Diabetes, Bluthochdruck oder Rheuma können das Auge betreffen.
Untersuchungstechniken
In Abhängigkeit von Ihren Symptomen bzw. welche Art von Behandlung gewünscht ist, stehen uns modernste Untersuchungsmethoden zur Verfügung, um den vorderen oder hinteren Bereich des Auges näher zu untersuchen. Diese Untersuchungstechniken liefern zusätzliche Befunde, die mit den konventionellen Methoden nicht erhoben werden können.
Orthoptik
Für die Untersuchung und Behandlung von Kindern sind spezielle Techniken und ein besonderes Einfühlungsvermögen nötig. Da sich das Sehen bei Kindern in einem bestimmten Zeitfenster entwickelt, sind frühzeitige und regelmäßige Kontrollen wichtig. Wir bieten Ihnen in unserer Kindersprechstunde eine kompetente Diagnostik und Therapie.
Begutachtung
Eine Begutachtung der Augen durch einen Augenarzt kann nach Unfälle mit Augenschäden, Führerscheinuntersuchungen sowie andere Tauglichkeitsuntersuchungen notwendig sein. Im Rahmen der augenärztlichen Begutachtung wird der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder die Frage der Eignung für bestimmte Aufgaben (Berufe, Führerschein) geklärt.