Gutachten
Führerscheinsehtest
Der Führerschein-Sehtest selbst dauert nicht lange. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich ausweisen können und dafür Ihren Reisepass oder Personalausweis mitbringen. Der Sehtest wird durch eine Sehtestbescheinigung bestätigt. In diese Bescheinigung wird Ihre Sehleistung (also Ihr Visus) eingetragen und ob für das Bestehen des Sehtests eine Form der Korrektur mit Brille oder Kontaktlinsen nötig war. Diese Bescheinigung legen Sie der Fahrschule vor.
Führerscheingutachten
Für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr – bei Tag und in der Nacht – ist ein optimales Sehvermögen notwendig. Es ist die Grundvoraussetzung, um sich und andere nicht zu gefährden. Der Gesetzgeber schreibt aus diesem Grund für bestimmte Führerscheinklassen ein augenfachärztliches Gutachten vor. Die Professoren Dres med. Lüke führen in ihrer Augenarztpraxis in Stormarn alle für das augenärztliche Gutachten notwendigen Untersuchungen durch. Lesen Sie mehr über Führerschein-Gutachten.
G37-Gutachten
In den Vorsorgerichtlinien für Beschäftigte, die an Bildschirmen arbeiten, existiert der Grundsatz 37 (G37). Dieser Grundsatz beschreibt Sicherheitsregeln für die Arbeit an Bildschirmen. Wenn Sie einen Bildschirmarbeitsplatz haben bzw. als Arbeitgeber Ihre Mitarbeit an einem Bildschirm arbeiten, machen Sie sich mit den Anforderungen und Richtlinien vertraut. Die G37-Begutachtung kann helfen, beschwerdefrei am Bildschirm zu arbeiten. Unsere Praxis führt Augenuntersuchungen entsprechend dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 37 zur Bildschirmtätigkeit durch. Lesen Sie mehr zu G37 Bildschirmuntersuchung.