Führerschein-Gutachten
Unabhängig von der gewünschten Führerscheinklassen muss ein Sehtest absolviert werden. Häufig ist dies alleine doch nicht ausreichend. Ein Gutachten durch den Augenarzt ist notwendig. Wir beschreiben im Folgenden in welchen Fällen zusätzlich ein Gutachten durch den Augenarzt notwendig ist und wie dieses in unserer Praxis "Augenheilkunde am Europaplatz" in Trittau, Stormarn, entsprechend der aktuellen Leitlinien abläuft.
Wann ist ein Führerscheingutachten notwendig?
Unabhängig von der gewünschten Führerscheinklassen muss ein Sehtest absolviert werden. Häufig ist dies alleine nicht ausreichend. Ein Gutachten durch den Augenarzt ist notwendig. Wir beschreiben, wann zusätzlich ein Gutachten durch den Augenarzt notwendig und wie dieses abläuft.
- Wenn die Mindestanforderungen des normalen Sehtests nicht erfüllt wurden. Bei den Motorrad- und Kfz-Führerschein (A, B, BE) ist dies der Fall, wenn ein Auge weniger als 70 % Sehschärfe hat.
- Bei bestimmten Fahrzeugklassen insbesondere den LKW-Klassen (C, CE, C1, C1E)
- Für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss man diese erweiterte Untersuchung sowohl zur Erteilung als auch zur Verlängerung des Führerscheins durchführen lassen. Dies gilt für den Busführerschein (D, DE, D1, D1E) sowie die Lizenz zur Fahrgastbeförderung (P-Schein, Taxi).
- Fahrer von LKWs von mindestens 3,5 Tonnen Nutzlast, die älter als 50 Jahre sind, benötigen diese erweiterte Untersuchung im Rahmen ihrer 5 jährlichen Führerscheinverlängerung.
Welche Untersuchungen erfolgen beim Führerscheingutachten?
Für die Testung der Fahreignung wird eine vollständige augenärztliche Untersuchung des Bewerbers durchgeführt. Diese beinhaltet:
▪ Überprüfung der Sehschärfe mit und ohne Korrektur (Brillenglas)
▪ Gesichtsfeld-Untersuchung
▪ Stereosehen (Räumliches Sehen)
▪ Augenstellung / Motilität
▪ Dämmerungssehen
▪ Blendungsempfindlichkeit
▪ Farbensehen (ggf. mit Anomaloskop )
▪ Optische Medien
▪ Augenhintergrund-Untersuchung
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Was passiert, wenn die Anforderungen für den gewünschten Führerschein nicht erfüllt werden?
Sollten nicht alle Anforderungen erfüllt werden, besteht die Möglichkeit, dass der Augenarzt die Fahrerlaubnis unter bestimmten Auflagen und Beschränkungen erteilt. Dies könnten z.B. sein:
- Das Tragen von Brille und/oder Kontaktlinsen, Schutzbrille
- Geschwindigkeitsbegrenzung
- Nachtfahrverbot
- zusätzlicher Außenspiegel
- Nachuntersuchungen
Diese müssen im Bedarfsfall in den Führerschein eingetragen werden.
Bitte denken Sie daran, dass Sie sich ausweisen können und dafür Ihren Reisepass oder Personalausweis mitbringen.