G37 Bildschirmuntersuchung
Bei regelmäßiger und langer Bildschirmtätigkeit ist man besonders auf die Gesundheit seiner Augen angewiesen. Bei subjektiv abnehmendem Sehvermögen oder bei schon bekannter Sehschwäche, kann Bildschirmarbeit Kopfschmerzen, tränende und brennende Augen oder sogar Flimmern oder Doppelbilder hervorrufen. Daher verpflichtet der Gesetzgeber Unternehmen, ihre Mitarbeiter/-innen, die den Großteil ihrer Arbeit am Bildschirm ausführen, regelmäßig die G37-Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmarbeitsplätze anzubieten. In der Praxis "Augenheilkunde am Europaplatz" bieten die Augenärzte Professoren Dres med. Lüke hierzu alle notwendigen Untersuchungen und eine ausführliche Beratung auf dem neusten Stand der Medizin an.
Was beinhaltet die Bildschirmarbeitsplatz-Untersuchung (G37-Vorsorge)?
Im allgemeinen Teil der Untersuchung werden die gesundheitliche Vorgeschichte und die Gegebenheiten der Bildschirmarbeit erfragt.
Im speziellen Teil der Untersuchung wird das Sehvermögen untersucht:
- Sehschärfe Ferne
- Sehschärfe Nähe, auch bezogen auf den Arbeitsplatz
- Räumliches Sehen (Stereopsis)
- Mögliche Fehlstellung der Augen (z.B. Phorien)
- Zentrales Gesichtsfeld
- Farbensinn
Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns für Ihre G37-Vorsorgeuntersuchung.
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Wer übernimmt die Kosten der G37-Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmarbeitsplätze?
Die Kosten der G37 Bildschirmuntersuchung werden vom Arbeitgeber getragen. Auch bei Notwendigkeit von Sehhilfen bestehen keine gesundheitlichen Bedenken, vorausgesetzt sie ermöglichen eine ausreichende Sehschärfe. Über das Ergebnis dieser Vorsorgeuntersuchung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
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Besteht eine Verpflichtung zur G37-Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmarbeitsplätze?
Zwar sind Unternehmen verpflichtet, allen Mitarbeiter/-innen, die den Großteil ihrer Arbeit an einem Bildschirm ausführen, die G37-Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmarbeitsplätze regelmäßig anzubieten. Aber dabei handelt es sich um eine Angebotsuntersuchung entsprechend der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
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Gibt es Fristen für die G37-Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmarbeitsplätze?
Es existieren Fristen, innerhalb der die Vorsorge angeboten werden muss unabhängig vom Alter der Mitarbeiter/-innen:
- Die Erstuntersuchung sollte innerhalb von 3 Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit angeboten werden.
- Die zweite Vorsorge wird spätestens nach 12 Monaten nach der Erstuntersuchung angeboten.
- Danach: spätestens alle 3 Jahre
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Was spricht dafür, die G37-Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmarbeitsplätze durchführen zu lassen?
Für die Mitarbeiter/-innen ist eine Teilnahme freiwillig. Da Bildschirmarbeit die Augen und die Haltung belastet, ist eine Teilnahme empfehlenswert. Gesundheitliche Schäden werden frühzeitig im
Rahmen der Vorsorgeuntersuchung G37 erkannt. Für den Arbeitgeber bietet sich der Vorteil, längere Ausfälle und Fehlzeiten Ihrer Mitarbeiter/-innen wegen Augenbeschwerden zu vermeiden.